ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotograf und Kunden erreicht werden.

Es gelten die AGB und Datenschutzbestimmungen gemäss unserer Website.

Mit dem absenden des Formular darf Fotoshooting by Peter Sturn die eingegebene Daten speichern, Nachrichten, Whatsapp Nachrichten, Newsletter und Mails versenden. Zudem darf man telefonisch Kontakt aufnehmen. Es gelten die Datenschutzbestimmungen

Bei Fragen rufen sie uns an 071 855 05 06

 

PRÄAMBEL

Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotoshooting by Peter Sturn (nachfolgend „Fotograf“ genannt) und Ihnen als Auftrag gebende Person (nachstehend „Kunde“ genannt) erreicht werden.

I. ALLGEMEIN

  • Fotografische Arbeit – Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit.

  • Auswahl der Bilder – Der Fotograf wählt die Bilder aus, bearbeitet diese gemäss dem Kunden bekannten Stil des Fotografen. Der Fotograf gibt keine unbearbeiteten Bilder oder RAW Dateien ab

  • Ohne schriftliche Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition zu.
  • Verwendung der „Bilder“ durch den Kunden – Der Kunde darf die Bilder lediglich für eigene Zwecke verwenden. Eine kommerzielle Nutzung der Bilder bzw. die Weitergabe des Rechts auf Verwendung der Bilder an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet. Es sei denn, es ist für den privaten Gebrauch.

    Anders lautende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Fotografen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Jede vereinbarungswidrige Verwendung der Bilder verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 150% des durch die Verwendung der Bilder erzielten Gewinnes, mindestens jedoch CHF 5‘000.00 zu bezahlen. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.

  • Der Fotograf behält sich das Recht vor, gewisse Bereiche des Auftrages, insbesondere den Druck der Bilder oder Fotoalben, durch Dritte ausführen zu lassen. Die dadurch entstandenen Kosten sind je nach Vereinbarung im Stundensatz enthalten oder werden separat in Rechnung gestellt.

II. FOTOSHOOTINGS

  • Durch die schriftliche Bestätigung (E-Mail, SMS, Whatsapp, etc.) des Kunden an den Fotografen gilt ein Auftrag als gebucht und die AGBs als akzeptiert.

  • Annulation / vorzeitiger Vertragsrücktritt / nicht erscheinen / Terminverschiebung – Sollte ein Auftrag nach der definitiven Terminbestätigung durch Annulation vom Kunden ohne wichtigen Grund nicht zu Stande kommen, wird folgendes Honorar fällig: bis 48 Stunden kostenlos – danach wird 50% des Honorars, welches gemäss Angebot für die Ausführung der ausgefallenen Aufnahmesitzung geschuldet wäre, verrechnet. Wir gar nicht abgesagt werden 100% des Honoraras verrechnet.  –  Bei Hochzeiten gelten die Kosten gemäss schriftlicher Bestätigung.

  • Wird ein Termin mindestens 72 Stunden vor dem Termin abgesagt, wird die Anzahlung minus 20.- Bearbeitungsgebühr zurück bezahlt
  •  Verwendung der Bilder – Der Fotograf spricht mit dem Kunden ab, an welchen Bildern der Fotograf die Rechte behält. Die Rechte umfassen insbesondere: die Bilder zu veröffentlichen, die Bilder Dritten zugänglich zu machen, Dritten eine Lizenz zur Verwendung der Bilder zu gewähren, Dritten Bilder zu übergeben, Bilder künstlerisch zu verändern, Bilder als Referenzen zu nutzen usw. Der Fotograf vergewissert sich nach bestem Wissen und Gewissen vor der Verwendung der Bilder, dass keine Rechte Dritter bzw. Gütern oder Locations verletzt werden.
    Der Fotograf hat jederzeit das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potenziellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen und zu zeigen.

III. HAFTUNG DES FOTOGRAFEN

  • Der Fotograf und sein Team haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten.Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen.
    Der Kunde hat Mängelrügen innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden

  • Gegen den Fotografen und seinem Team kann kein Schadenersatz geltend gemacht werden, falls er aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfalls, schwerer Krankheit, etc.) den Auftrag nicht wahrnehmen kann.

  • Für digitale Defekte an Speicherkarten oder sonstiges bei höherer Gewalt oder versagen der Geräte / Speichermedien übernimmt der Fotograf und sein Team keine Haftung und zahlt keinen Schadenersatz aus.

  • Der Fotograf und sein Team sind nicht verantwortlich für die Einholung von Bildrechten von Mitarbeitern, Kunden, Gästen ,ect.  Dies ist IMMER Sache des Auftraggebers. Der Fotograf und sein Team übernehmen keine Haftung von Verletzungen der Persönlichkeitsrechten wie z.b. Veröffentlichen von Fotos Dritter (wie Messen, Events, Hochzeiten, etc)
  • Der Fotograf ist verpflichtet, das digitale Bildmaterial des Kunden mindestens 6 Monate über den Fotoauftrag hinaus aufzubewahren. Danach erlischt der Anspruch des Kunden auf Archivierung der Bilder durch den Fotografen. Für die Datensicherung ist der Kunde nach versenden der Daten verantwortlich.

IV. VERWENDUNG DER FOTOGRAFISCHEN ARBEIT DURCH DEN FOTOGRAFEN

Gewerbliche Kunden

  • Der gewerbliche Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die fotografische Arbeit zu Eigenwerbung des Fotografen (insbesondere Webauftritte) verwendet werden darf. Der Fotograf behält weiter das Recht, die fotografische Arbeit in jeder Form und auf jedem Träger zu veröffentlichen.

Privatkunden

  • Der Privatkunde erklärt sich damit einverstanden, dass die fotografische Arbeit zur Eigenwerbung des Fotografen verwendet werden darf, sofern der Privatkunde ja ankreuzt beim Fotoshooting. Fotografische Arbeiten, die dem Fotografen zu anderen Zwecken dienen sollen, erfordern die Zustimmung des Privatkunden.

V. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Sämtliche Angebote gemäss Offerte sind nicht auf andere Aufträge übertragbar. Der Fotograf behält sich das Recht vor, Preisänderungen mit sofortiger Wirkung vorzunehmen.

Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an das Fotoshooting in bar, Karte, Kreditkarte oder für Businesskunden per Rechnung vor Auslieferung der Fotos.

Bei Hochzeiten erfolgt die Bezahlung per Rechnung gemäss separatem Vertrag.

Die fälligen Beträge / Rechnungen sind spätestens 10 Tage nach Erhalt der zugestellten Rechnung per Post oder E-Mail zu begleichen. Mahnspesen und Kosten durch Beauftragung eines Inkassobüros, eines Rechtsanwalts und des Gerichts gehen zu Lasten des Auftraggebers.

​VI. RECHTE DRITTER

  • Der Fotograf und sein Team sind nicht verantwortlich für die Einholung von Bildrechten von Mitarbeitern, Kunden, Gästen ,ect.  Dies ist IMMER Sache des Auftraggebers. Der Fotograf und sein Team übernehmen keine Haftung von Verletzungen der Persönlichkeitsrechten wie z.b. Veröffentlichen von Fotos Dritter (wie Messen, Events, Hochzeiten, etc)
  • Wenn der/die Kunde/in  dem Fotografen und seinem Team angegeben hat, welche Personen im Rahmen der fotografischen Arbeit zu fotografieren sind, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre schriftliche Zustimmung zum verwenden gegeben haben, den der Kunde von ihrem Bild im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.
  • Wenn der Kunde dem Fotografen Gegenstände übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde
    dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter dem Gebrauch entgegensteht, den der Kunde von dem Bild dieser Gegenstände oder Orte (Locations) im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.
     
  • Falls die in den drei vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen jeden Schadenersatz zurück zu erstatten, zu
    dem dieser zugunsten der Berechtigten verurteilt werden könnte, und ihn für sämtliche Kosten der Prozessführung gegen die Berechtigten zu entschädigen

VII. ANWENDBARES RECHT

Die AGB beruhen auf Schweizer Recht und gelten innerhalb der Schweiz. Der allgemeine Teil der AGB ist sowohl für den Auftrag eines Fotoshootings (Werkauftrag) sonstige Dienstleistungen (Auftrag) sowie für eine Onlinebestellung (Kaufvertrag) gültig. Die AGB sind durch den Kunden ausdrücklich zu anerkennen. Stimmt der Kunde den AGB nicht zu, behält sich der Fotograf das Recht vor, vom Werkauftrag bzw. Kaufvertrag zurückzutreten. Diese AGB sind auf unbestimmte Zeit gültig. Eine Änderung wird den Kunden frühzeitig auf der Homepage angezeigt.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des OR über den Kaufvertrag (Art. 184 ff. OR) und des Werkvertrages (Art. 363 OR) sowie andere schweizerische Gesetze und Verordnungen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder enthält der Vertrag eine Lücke, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Die mit dem Fotografen abgeschlossenen Verträge unterliegen dem schweizerischen Recht. Alle Änderungen und Ergänzungen, die diese AGB betreffen, bedürfen der schriftlichen Form.

Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Fotografen.